Die häufigsten Fragen rund um das KFZ-Pfand.

Im Überblick:

Wenn es um Pfandkredite geht, haben verständlicherweise gerade Neukunden viele Fragen zum Was, Wie und Warum. Natürlich stehen wir Ihnen gerne persönlich mit Antworten und Informationen zur Verfügung. Um Ihnen erste Einblicke in das Thema geben zu können, haben wir im folgenden die Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen für Sie zusammengestellt:

Was passiert, wenn das Pfand nicht eingelöst bzw. nicht verlängert wird?

Der Darlehensvertrag ist zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Eine vorzeitige Auslösung ist jederzeit nach vorheriger Ankündigung möglich. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kommt es zur Verwertung des Pfandes. Sie werden durch uns rechtzeitig über eine evtl. drohende Verwertung in Kenntnis gesetzt, um Ihr Pfand fristgerecht auslösen zu können.

Was geschieht mit dem Erlös aus der Verwertung?

Sollte der Pfandgegenstand einen höheren Erlös erzielen als das Darlehen und alle angefallenen Kosten, dann haben Sie Anspruch auf die Auszahlung des Mehrerlöses. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Verwertungserlös, ist ein Eingriff in Ihr Privatvermögen jedoch ausgeschlossen (keine persönliche Haftung, es haftet immer nur der Pfandgegenstand).

Was tun, wenn Sie den Pfandschein verloren haben?

Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit ein Sperrvermerk gemacht werden kann (Schutz vor Unbefugten). Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?

Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich und diskret behandelt. Diese werden selbstverständlich weder an die Schufa noch an ähnliche Einrichtungen weitergegeben!

Wie ist der typische Pfandkreditkunde?

Den typischen Pfandkreditkunden gibt es nicht: Der Pfandkredit ist ein sicherer Weg zur problemlosen Geldbeschaffung für jedermann. Zunehmend nutzen auch immer mehr Besserverdiener und Freiberufler, aber auch Arbeiter, Angestellte und Gewerbetreibende den unkomplizierten Darlehensweg "Geld gegen Pfand".

Die wachsende Kreditbereitschaft der Verbraucher, hohe Bankzinsen sowie die fehlende Bereitschaft der Banken im Privatkundengeschäft, weitere dinglich ungesicherte Kredite zu gewähren, bescheren den Leihhäusern zusätzliche Kunden.

Wann lohnt sich ein Pfandkredit?

Der Pfandkredit ist ein typischer Kurzzeitkredit: Beispiellos schnell und unbürokratisch erhältlich, ideal für kurze Laufzeiten, für Tage, Wochen oder Monate.

Seit Jahrzehnten stabile, von üblichen Kapitalmarkt-Schwankungen unabhängige Zins- und Gebührensätze machen den Pfandkredit zu einer kostengünstigen, kalkulierbaren Finanzierungsalternative. Hinzu kommt, dass Pfandkredite immer zu 100 % ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne „Strafgebühren“ oder „Strafzinsen“ möglich.

(*)Pflichtangabe gem. Google Ads Richtlinie Finanzdienstleistungen und Privatkredite: Die Laufzeit beträgt 1 bis 3 Monate, keine Mindestlaufzeit, nach Ablauf ist die Erneuerung möglich. Bei Nichteinlösung entstehen keine Verwertungskosten, evtl. anfallende Überhange können innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Jahre) geltend gemacht werden. Paragraph 10 der PfandleiherVO (Pfand IV) gibt den Zinsfuß von 1 % vor. Für ein Beispieldarlehen von 10.000 Euro werden demnach 100 Euro fällig. Die Kostenvergütung beträgt 3,5 % was 350 Euro entspricht und die Standgebühren betragen 90 Euro. Die Gesamtkosten für 3 Monate betragen max. 1620 Euro, effektiver Jahreszins 64,8 Prozent. Die Gesamtkosten können, abhängig von Darlehenshöhe und Pfandobjekt, variieren.