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(*)Pflichtangabe gem. Google Ads Richtlinie Finanzdienstleistungen und Privatkredite: Die Laufzeit beträgt 1 bis 3 Monate, keine Mindestlaufzeit, nach Ablauf ist die Erneuerung möglich. Bei Nichteinlösung entstehen keine Verwertungskosten, evtl. anfallende Überhange können innerhalb der gesetzlichen Frist (2 Jahre) geltend gemacht werden. Paragraph 10 der PfandleiherVO (Pfand IV) gibt den Zinsfuß von 1 % vor. Für ein Beispieldarlehen von 10.000 Euro werden demnach 100 Euro fällig. Die Kostenvergütung beträgt 3,5 % was 350 Euro entspricht und die Standgebühren betragen 90 Euro. Die Gesamtkosten für 3 Monate betragen max. 1620 Euro, effektiver Jahreszins 64,8 Prozent. Die Gesamtkosten können, abhängig von Darlehenshöhe und Pfandobjekt, variieren.